AKTUELLE CORONA-VERORDNUNG

Stand 16.08.2021
Ab dem 16. August 2021 gelten die neuen Regelungen. Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen für den Gastronomie- und Hotel-Bereich:

GASTRONOMIE INNENBEREICH:

Die Testpflicht gilt für ungeimpfte Personen. Diese benötigen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest.
Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Geimpfte oder genesene Personen können sich mit Ihrem Impfbuch oder dem QR-Code auf dem Handy ausweisen.
Der Besuch im Hofladen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
Weiterhin gilt auf dem Weg zu Ihrem Tisch die allgemeine Maskenpflicht.
An Ihrem Tisch dürfen Sie die Maske selbstverständlich abnehmen

HOTEL & ÜBERNACHTUNG:

Im Hotel ist ein Test bei der Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
Die Testpflicht gilt für ungeimpfte Personen. Diese benötigen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest.
Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Geimpfte oder genesene Personen können sich mit Ihrem Impfbuch oder dem QR-Code auf dem Handy einchecken.
Auch hier gilt auf allen Wegen zur Rezeption oder dem Restaurant die allgemeine Maskenpflicht.
An Ihrem Tisch dürfen Sie selbstverständlich Ihre Maske abnehmen.
Schnelltest können Vorort im ausschließlich für Hotelgäste gemacht werden.